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Seit dem 04. November befinden sich 20 von 23 Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen in der höchsten Warnstufe 3. Alle Sportarten unterliegen nun der 3G-Regel. Sonst ändert sich aber nicht wirklich etwas am Sportbetrieb. Auch Zuschauende bei Outdoor-Veranstaltungen wie Fußballspielen müssen sich nicht grundsätzlich testen, sofern es nicht regional anders gefordert ist. Bitte informiert Euch diesbezüglich über die geltenden Allgemeinverfügungen in Eurem Kreis bzw. Eurer Stadt...

+++ Allgemeinverfügung des Unstrut-Hainich-Kreises vom 05.11.2021 im Telegrammstil +++
► 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) verpflichtend für
° Innengastronomie
° öffentliche Sportveranstaltungen im geschlossenen Raum
° Schwimmbäder, Saunen, Fitnessstudios, Sporthallen u. ä. Angebote im Innenraum
° entgeltliche Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken
Ausnahmen für asymptomatische Kinder bis 6. Lebensjahr und Schüler, die am Testkonzept der Schule teilnehmen
► maximal 75 Teilnehmer bei nichtöffentlichen und privaten Veranstaltungen
► öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel müssen ab 250 Teilnehmern vom Gesundheitsamt erlaubt werden
► öffentliche Veranstaltungen im geschlossenen Raum (ausgenommen Sportveranstaltungen) dürfen nur mit 2G oder 3GPlus-Regel durchgeführt werden
° 2 G: Zugang nur, wenn geimpft oder genesen
°3G-Plus: Zugang nur, wenn geimpft oder genesen oder PCR-getestet
► Maskenpflicht bei Wochenmärkten, Spezialmärkten, Bushaltestellen und überall, wo Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann